„
150 Millionen
Europäer
vertrauen auf alternative Therapien“ - das war
der Titel des
ersten "Europäischen Dialogforum für Pluralismus in
der Medizin" in Brüssel Oktober 2007
(siehe medizin-aspekte.de)
und wenn der Präsident der Bundesärztekammer,
Professor Jörg-Dietrich Hoppe darin sagt, "
Medizin ist
keine
reine Naturwissenschaft, was seit Mitte des 19. Jahrhunderts behaupten
wird."
(siehe welt.de), dann
dürfen
wir den alten
Kampf zwischen Schulmedizin und Naturheilverfahren endlich in ein
Miteinander ausklingen lassen.
Naturheilkundliche Methoden und damit auch Heilpraktiker werden in der
Regel dann in Anspruch genommen, wenn die betroffenen Patienten durch
schulmedizinische Behandlungen unzureichende Heilungserfolge erleben.
Am häufigsten ist dies bei chronischen Krankheiten. Eine
weitere Motivation ist eine unterschwellige Angst vor Nebenwirkungen
von Medikamenten, während hingegen alternative
Naturheilverfahren nebenwirkungsfrei bewertet werden und
schließlich werden Naturheilmittel zur Vorbeugung von
Krankheiten und als Begleitmedikation eingenommen.
(siehe gbe-bund.de)
In diesem Umfeld dürfen Heilpraktiker entsprechend dem Gesetz
Patienten mit den Methoden der Naturheilkunde behandeln, wobei diese
Behandlungen Einschränkungen unterliegen. So dürfen
Heilpraktiker z.B. keine verschreibungspflichtigen Medikamente
verordnen, keine meldepflichtigen Krankheiten behandeln, keine
Zahnbehandlungen durchführen oder keine Geburtshilfe leisten.
Das Tätigkeitsfeld eines Heilpraktikers umfasst die Erkennung,
Linderung und Heilung von Krankheiten, wobei der Mensch in seiner
Einheit von Körper und Seele ganzheitlich betrachtet wird. So
empfinden denn Heilpraktiker ihr Tun auch meistens als Berufung.
In der Regel werden Heilpraktikerleistungen von privaten
Krankenversicherern übernommen, während sie von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Inzwischen haben
jedoch viele Kassen Zusatzversicherungen im Angebot, wo
Teilerstattungen erfolgen können. Bei der Höhe der
Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker maßgeblich, das auf den Durchschnittswerten von
1983 basiert.
(Siehe hierzu auch: heilpraktikerverband.de
heilpraktiker-online.com versicherung.de)
Stiftung Warentest hat den Heilpraktikern im Testheft 03/08 den
Gesamteindruck positiv gegeben und in dem Beitrag darauf aufmerksam
gemacht, worauf Sie bei einem Heilpraktikerbesuch achten sollten -
incl. einer Checkliste.
(siehe test.de)